Mann zeichnet auf weißem Papier „ETAS“ und ein Ökologiesymbol

Unternehmen

Unsere Verantwortung

Unsere Verantwortung

Wir sind uns bewusst, dass unser Handeln im Einklang mit Ökonomie, Ökologie und mit der Verantwortung für die Gemeinschaft stehen muss, auch mit dem Blick auf zukünftige Generationen. Auf die Gesundheit und die Sicherheit des Menschen, den sparsamen Umgang mit den Ressourcen und die Sauberkeit der Umwelt zu achten, sind daher Unternehmensgrundsätze.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind bei einer der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowie Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen und zu veröffentlichen. Die ETAS GmbH veröffentlicht daher im Folgenden ihre Erklärung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Die Gesellschafterversammlung der ETAS GmbH hat im Dezember 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung der ETAS GmbH festgelegt. Die von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Zielgrößen sind 33,33 % (gerundet) für den Aufsichtsrat und 25 % für die Geschäftsführung der ETAS GmbH. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2025 festgelegt.

Die Geschäftsführung der ETAS GmbH hat im Dezember 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung beschlossen. Diese sind 22,7 % für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene und 17,1 % in der zweiten Führungsebene. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2025 festgelegt.